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Avocado Productions GmbH — Luzern, Schweiz

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Video- und Virtual-Reality-Produktionen durch Avocado360 — Stand: 01.01.2025

01

Geltungsbereich und Vertragsparteien

Die Avocado Productions GmbH (nachfolgend «Avocado360») erstellt 360°-Virtual-Reality-Produktionen für Kunden — natürliche oder juristische Personen. Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen Avocado360 und dem Kunden und gelten für alle Aufträge, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wird. Individuelle Vertragsklauseln haben Vorrang, soweit sie von diesen AGB abweichen.

Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird.

02

Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • Annahme des Angebots oder Kostenvoranschlags durch den Kunden
  • Schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung
  • Oder durch Inanspruchnahme der Leistungen von Avocado360

Die AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte, ohne dass sie erneut vereinbart werden müssen. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde ausdrücklich hingewiesen.

03

Produktionsumfang und Mitwirkungspflichten

3.1 Leistungen von Avocado360

Avocado360 erstellt VR-Produktionen gemäss den im Vertrag definierten Vorgaben — einschliesslich Storyboard, Nutzungsszenarien, Medien, Einsatzbereichen und Nutzungsdauer. Qualität und Stil der Produktion entsprechen dem Portfolio, welches Avocado360 auf der Website und auf Vimeo vorweist. Zwischenpräsentationen dienen der Koordination mit dem Kunden.

3.2 Inhaltliche Verantwortung des Kunden

Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass der Inhalt der Produktion sachlich korrekt und rechtlich zulässig ist — insbesondere bezüglich Personenrechten, Markenrechten und Rechten Dritter. Avocado360 trägt die Verantwortung für die technische Umsetzung und Gestaltung.

3.3 Kundenmaterial und Drittrechte

Stellt der Kunde Material zur Verfügung — wie Bilder, Texte, Logos oder Videoaufnahmen — ist er verantwortlich für die termingerechte Lieferung in verwertbarem Format sowie für die inhaltliche Richtigkeit und Qualität. Der Kunde muss über die erforderlichen Rechte am Material verfügen und diese zur Weiterverarbeitung an Avocado360 abtreten. Kann das Material nur durch erheblichen Mehraufwand verwertet werden, gehen die Zusatzkosten zu Lasten des Kunden.

3.4 Musik und Tonrechte

Avocado360 wählt Musik und Toneffekte im Rahmen des gestalterischen Freiraums. Spezifische Musikwünsche des Kunden sind vor Produktionsbeginn schriftlich zu kommunizieren und können zu Mehrkosten führen. Sobald die Nachbearbeitung begonnen hat, können keine Änderungen an der Musik mehr vorgenommen werden. Der Kunde ist verantwortlich für alle Rechte an selbst geliefertem Tonmaterial.

3.5 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat alle notwendigen Materialien, Informationen und Ressourcen — wie Drehorte, Requisiten und technisches Equipment — rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen oder Komplikationen am Drehtag durch Verschulden des Kunden werden ihm als Mehraufwand in Rechnung gestellt.

3.6 Änderungen und Erweiterungen

Vom Kunden gewünschte Änderungen ausserhalb des ursprünglichen Vertrags verursachen Mehrkosten und können den Liefertermin beeinflussen. Weichen Änderungswünsche zu stark vom ursprünglichen Leistungsumfang ab, behält sich Avocado360 das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde trägt sämtliche bis zum Rücktritt entstandene Kosten.

3.7 Unvorhergesehene Verzögerungen

Verzögerungen ausserhalb des Einflussbereichs von Avocado360 — z.B. Wetter, technische Ausfälle oder verspätete Materiallieferungen — verlängern die Lieferfrist entsprechend. Avocado360 informiert den Kunden unverzüglich über solche Verzögerungen.

3.8 Lieferung

Die Arbeiten werden auf branchenüblichem Medium oder als Download bereitgestellt. Der Kunde ist verpflichtet, die Daten innerhalb von 30 Tagen herunterzuladen und zu sichern. Nachträgliche Bereitstellungen können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

3.9 Anzahl Korrekturschleifen

Im Produktionspreis inbegriffen sind 2 Korrekturschleifen. Weitere Korrekturen werden zum vereinbarten Stundensatz von Avocado360 in Rechnung gestellt.

04

Zahlungsbedingungen

4.1 Aufträge bis CHF 10'000

  • 60% der vereinbarten Kosten bei Auftragsbestätigung
  • Restbetrag nach Fertigstellung, spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung
  • Die Lieferung des Endprodukts erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung

4.2 Aufträge über CHF 10'000

  • 50% bei Auftragsbestätigung
  • 30% während der Produktion, nach Benachrichtigung durch Avocado360
  • 20% nach Fertigstellung, spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung
  • Die Lieferung des Endprodukts erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung

4.3 Verzug

Bei Zahlungsverzug ist Avocado360 berechtigt, Verzugszinsen, Mahngebühren und weitere Kosten geltend zu machen. Die Produktion kann unterbrochen oder abgebrochen werden. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, mindestens die bis zum Abbruch erbrachten Leistungen sowie den nachgewiesenen Schaden zu bezahlen. Alle Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Avocado360.

05

Rechte und Nutzung

5.1 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Avocado360 behält das Urheberrecht an allen erstellten Inhalten. Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht für den im Vertrag definierten Zweck, Zeitraum und Umfang — einschliesslich spezifischer Medienkanäle und geografischer Gebiete.

5.2 Rohmaterial und Zwischenprodukte

Das Eigentum an allen während der Produktion entstandenen Rohmaterialien, Zwischenprodukten sowie schriftlich festgelegten Konzepten und Drehbüchern verbleibt bei Avocado360.

5.3 Bearbeitung und Weitergabe

Die Arbeiten dürfen ohne schriftliche Zustimmung von Avocado360 nicht bearbeitet, verkauft oder an Dritte weitergegeben werden.

5.4 Vertragsstrafe

Bei unerlaubter Nutzung schuldet der Kunde Avocado360 eine Vertragsstrafe von CHF 50'000 pro Verstoss. Avocado360 behält sich vor, weitergehende Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Ein Schweizer Gericht kann die Vertragsstrafe nach Art. 163 OR herabsetzen, sofern sie als unverhältnismässig beurteilt wird.

06

Abnahme und Mängel

6.1 Abnahmefrist

Nach Fertigstellung übergibt Avocado360 dem Kunden eine Masterdatei. Beanstandungen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung schriftlich erfolgen. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt — die hergestellte Fassung gilt als abgenommen.

6.2 Abnahmepflicht

Der Kunde verpflichtet sich zur Abnahme, sofern die Produktion dem abgesprochenen Konzept und dem Leistungsumfang der Offerte entspricht. Geschmacksretouren sind ausgeschlossen. Subjektive Einschätzungen künstlerischer Merkmale — wie Stil oder Farbe — sind kein Reklamationsgrund, sofern keine genauen Vorgaben im Voraus gemacht wurden.

6.3 Nachbesserung

Bei berechtigten Beanstandungen hat Avocado360 das Recht auf Nachbesserung oder Ersatz innerhalb einer angemessenen Frist. Mängel die durch Verschulden des Kunden entstanden sind, können nicht berücksichtigt werden.

07

Haftung

Avocado360 haftet ausschliesslich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz und nur für direkte Schäden bis maximal zum Wert der Arbeiten. Für indirekte Schäden — wie entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle — wird keine Haftung übernommen. Die Haftung für Hilfspersonen wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden Avocado360 unverzüglich zu melden.

08

Höhere Gewalt

Avocado360 ist von der Erfüllung der vertraglichen Pflichten befreit, sofern diese durch höhere Gewalt verhindert wird. Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen, Unwetter, Sturm, Erdbeben, Überschwemmungen, Pandemien, Krankheit oder Unfall der Schlüsselpersonen, Krieg, Terrorismus, Sabotage, Streiks sowie technische Ausfälle Dritter.

Avocado360 informiert den Kunden unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt. Beide Parteien verpflichten sich zur Suche einer einvernehmlichen Lösung.

09

Archivierung

Avocado360 archiviert fertige Arbeiten standardmässig mindestens ein Jahr lang. Die Datensicherung obliegt jedoch dem Kunden. Eine erweiterte Archivierung ist auf Anfrage gegen Aufpreis möglich. Nicht verwendetes Rohmaterial bleibt Eigentum von Avocado360 und kann für andere Projekte verwendet werden.

10

Datenschutz und Vertraulichkeit

10.1 Datenschutz

Kundendaten werden gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG, in Kraft seit 01.09.2023) vertraulich behandelt und nur in dem Umfang an Dritte weitergegeben, der zur Vertragserfüllung notwendig ist. Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner Daten. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung auf avocado360.ch/datenschutz.

10.2 Vertraulichkeit

Avocado360 unterliegt einer Verschwiegenheitspflicht bezüglich aller Informationen und Materialien, die der Kunde im Rahmen der Produktion zur Verfügung stellt.

11

Eigenwerbung

Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, darf Avocado360 die erstellten Arbeiten für eigene Werbezwecke nutzen — z.B. für Showreels, Präsentationen und Website-Darstellungen sowie als Referenzhinweis auf die bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung. Der Kunde kann dem jederzeit schriftlich widersprechen.

12

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt. Dasselbe gilt für allfällige Vertragslücken.

13

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Luzern, Schweiz. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das ordentliche Gericht am Sitz von Avocado360 zuständig.